(gemäß § 6.1 und § 6.3 der Vereinssatzung)
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein (§ 6.1 und § 6.3 der Satzung). Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Jahreshauptversammlung oder einer Hauptversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beträge treten am 01.01.2015 in Kraft.
3. Beiträge:
Mitgliedsform | Monatsbeiträge | Quartalsbeiträge | |
1. | Kinder bis einschl. 14 Jahren | 18,50 € | 55,50 € |
2. | Jugendliche bis 18 Jahre | 18,50 € | 55,50 € |
3. |
Erwachsene Stamm-Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr (vgl. Satzung §2.2) z.B. Schüler, Auszubildende, Studenten aktiv ermäßigt gegen Antrag und Nachweis |
18,50 € | 55,50 € |
4. | Erwachsene Stamm-Mitglieder aktiv | 32,50 € | 97,50 € |
5. | Unterstützende | 22,00 € | 66,00 € |
6. | Ehepaare aktiv je Einzelmitglied | 25,00 € | 75,00 € |
7. |
Erwachsene Stamm-Mitglieder aktiv mit 1 Kind bis 18 Jahre |
44,00 € | 132,00 € |
8. |
Erwachsene Stamm-Mitglieder aktiv mit 2 Kindern bis 18 Jahre |
50,00 € | 150,00 € |
9. | Ehepaare aktiv mit 1 Kind bis 18 Jahre | 57,00 € | 171,00 € |
10. |
Ehepaare aktiv mit mehr als 1 Kind bis 18 Jahre |
63,00 € | 189,00 € |
11. | Auswärtige Mitglieder (vgl.Satzung §2.1) | 10,50 € | 31,50 € |
12. | Ehrenmitglieder | beitragsfrei | |
13. |
Aufnahmegebühr zahlbar nach Antragstellung (vgl. Satzung § 2.3) |
1 Monatsbeitrag bei kombinierten Beitragsgruppen wie Ehepaare wird der aktive Beitragssatz pro Mitglied erhoben Familien ebenso aktiver Beitrag je Mitglied zzgl. für Kinder und Jugendliche der für diese Gruppe gültige Satz je Mitglied. |
|
14. | Umlage zweckgebunden „Rückstellung Geländekauf“ gem. Mitgliederbeschluss v. 12.02.2008 fällig im April eines jeden Jahres bzw. nach Antragstellung |
1 Monatsbeitrag analog „Aufnahmegebühr“ |
|
15. | nichtgeleisteter Arbeitsdienst (vgl. Satzung § 6.3) z. Zt. 12 Stunden, wovon 2 Stunden nur per Reinigungsdienst abgegolten werden können. | je Stunde 15 € | |
Alle ermäßigten Beitragsformen müssen rechtzeitig beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. |
4. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich dem Beitragskassierer bzw. dem Finanzvorstand mitzuteilen.
5. In dem Mitgliedsbeitrag sind die Verbandsbeiträge an den LRV, DRV, und Bezirkssportbund Spandau enthalten.
6. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt in der Regel im 1. Monat eines Quartals für mindestens 3 Monate durch Abbuchungsverfahren. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
7. Mitglieder, die vor dem 1.1.2002 eingetreten sind und bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge wie bisher jedoch bis spätestens 15. des Monats auf das Beitragskonto des Vereins. Zur Deckung der Mehrkosten bei Beitragsversäumnissen sowie unberechtigten Rücklastschriften sind zusätzlich mindestens EUR 10,00 je Vorgang zu zahlen. Bei Mahnungen werden zusätzlich Mahngebühren in Höhe von EUR 6,00 pro Mahnung erhoben.
Beitragskonto:
Bank: Postbank Berlin
BLZ: 10010010 BIC: PBNKDEFF
Konto: 77733104 IBAN: DE08100100100077733104
8. Bei Vereinseintritt ist der Beitrag für 3 Monate, die Aufnahmegebühr sowie die zweckgebundene Umlage fällig. Nach der Aufnahme durch die Mitgliederversammlung ist der Arbeitsdienst ab Eintrittsdatum anteilig zu leisten (vgl. §6.3 der Satzung).
9. Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend. § 2.4. der Satzung möglich.
10. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.